Maria Luise LANZRATH, Mag. iur., seit 2001 als Juristin beim Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus; ihre Tätigkeit beinhaltet sowohl die Abwicklung von Anträgen auf Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus und Restitutionsanträgen, verbunden mit der Betreuung der Antragstellenden, als auch das Verfassen von Texten und Vorträgen zum Thema Aufarbeitung, Restitution und Lernen aus Geschichte in Bezug auf die Zeit des Nationalsozialismus; seit 2003 stellvertretende Leiterin für den Bereich Nationalfonds.